Die Verhandlungen über die Einstufung der Autobusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t in das E-Maut-System werden fortgesetzt. Ab dem 1. Februar 2024 wird die Maut für die Straßenbenutzung weiterhin durch den Kauf einer elektronischen Vignette und nicht proportional zur zurückgelegten Wegstrecke bezahlt.
Die J5 Mautkategorie hat in das HU-GO E-Maut System eingeführt, die muss im Fall die mautpflichtigen Fahrzeuge mit 5 oder mehr Achsen eingestellt werden. (Nur die Kraftfahrzeuge mit vier Achsen gehören in die Gebührenkategorie J4.)
Der individuelle Datenlieferungsvertrag zwischen der AUTÓVÉD Kft. und unserer Gesellschaft, der Nationalen Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG, erlischt am 31. Dezember 2023. 1. Januar 2024 endet die Funktion der AUTÓVÉD Kft. als Meldepartner. Ab diesem Tag wird unsere Gesellschaft keine Datenlieferungen zur Meldung von Mautgebühren mehr über die AUTÓVÉD Kft. annehmen.
Ab dem 1. Januar 2024 wird das elektronische Mautsystem HU-GO in Ungarn wesentlich geändert.