Das Ziel ist die richtige Einstellung der Einstufung in die jeweilige Umweltschutzkategorie und die Modernisierung deren Überprüfung
Die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMGD AG) leitete im Rahmen des HU-GO-Systems, das die Mautzahlung für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ermöglicht, ein Entwicklungsprogramm mit dem Ziel ein, nicht richtig angegebene Umwelteinstufungen zu erkennen und dadurch die Kontrolle zu verbessern und die Mauterhebung zu modernisieren.
Die einzelnen Elemente des umfassenden Programms werden durchgehend und schrittweise eingeführt und die damit verbundenen Maßnahmen werden voraussichtlich frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 vollumfänglich implementiert sein. Zunächst werden die Umweltschutzkategorien der Kraftfahrzeuge in einer einheitlichen und kontrollierten Datenbank erfasst, anschließend wird die automatische und elektronische Einstellung bzw. die Kontrolle der Umwelteinstufung eingeführt, die wiederum um die vor Ort durch Anhalten der Fahrzeuge durch die mit der Mautkontrolle beauftragten Stellen ergänzt wird.
Derzeit werden die Daten im Programm hochgeladen. Seit Dezember 2018 haben alle Benutzer die Möglichkeit, die neuen Registrierungsdaten (Fabrikat, Baujahr, Fahrgestellnummer, Zulassungsschein) auf der Seite HU-GO.hu anzugeben. Ab dem 3. Februar 2019 müssen die Kunden, die ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen registrieren oder die Daten eines bereits registrierten Fahrzeugs ändern, diese Informationen im HU-GO-System verbindlich angeben. Später werden alle HU-GO-Kunden die Dateien hochladen müssen, bei denen die geforderten Daten nicht in entsprechender Form zu Verfügung stehen. Diesbezüglich werden die Benutzer ebenfalls rechtzeitig informiert.
Die für das Hochladen der Daten erforderlichen Informationen sind als Beleg für die Richtigkeit der angegebenen Umwelteinstufung notwendig. Im Fall von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen werden diese Informationen mit dem Hochladen durch den Benutzer im HU-GO-System erfasst, im Fall von Fahrzeugen mit ungarischem Kennzeichen wird dieser Prozess durch die zentrale Anwendung des ungarischen öffentlichen Fahrzeugregisters unterstützt. Im Fall von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ist die Verpflichtung zum Hochladen der Daten damit begründet, dass die öffentlichen Fahrzeugregister der einzelnen Staaten nicht vollumfänglich interoperabel sind.
Wenn die hochgeladenen Daten durch die NMGD AG validiert werden, kann frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 die Richtigkeit der Umwelteinstufungen in Ungarn auf eine neue und bessere Weise überprüft werden. Von da an wird im HU-GO-System neben einer Auferlegung des Bußgeldes die irrtümlich angegebene Einstufung in die jeweilige Umweltschutzkategorie neben dem Informieren des Kunden automatisch korrigiert oder im Fall von Kunden, die ihrer Verpflichtung zum Hochladen der Daten nicht nachkamen, wird das betroffene Fahrzeug im Einklang mit der Eurovignetten-Richtlinie zur Zahlung einer Maut gemäß der schlechtesten Umweltschutzkategorie verpflichtet. In diesem Fall hat der Kunde die Maut gemäß der schlechtesten Umweltschutzkategorie zu zahlen, solange er seiner Pflicht zum Hochladen der richtigen Daten bezüglich des betroffenen Fahrzeugs nicht nachkommt.
Das Ziel der NMGD AG ist – nach dem Verursacherprinzip – zur Senkung der Umweltbelastung durch LKW beizutragen. Mit der Einführung der Dienstleistung „Zentrales Einstellen der Umweltschutzklasse“ kann die Anzahl der mehrfachen Bußgeldverfahren wegen Verwechslung der Kategorien gesenkt werden. Als Folge der Maßnahme wird die Mauterhebung genauer durchgeführt und die Missbrauchsfälle bei der Anmeldung der Umweltschutzkategorie können zurückgedrängt werden. Mit der Maßnahme werden der faire Wettbewerb auf dem Transportmarkt und die Rechtstreue bei den Marktakteuren gefördert.
Die Überprüfung der Einstufung in die jeweilige Umweltschutzkategorie ist im Sinne der EU-Regelungen und der internationalen Praxis auch in den ungarischen Rechtsnormen vorgeschrieben. Die NMGD AG gewährt den Transportunternehmen im Rahmen dieser Entwicklung immer eine angemessene Frist und eine Vorbereitungsperiode, damit sie sich mit den neuen Maßnahmen und Dienstleistungen vertraut machen und sie verwenden können.