Durch die Verordnungsänderung erhöhen sich die im streckenabhängigen elektronischen Mautsystem HU-GO zu zahlenden Gebühren in Anpassung an die Inflation um 3,4 Prozent.
Die Straßennutzungsgebühr gestaltet sich ab 15. März 2020 wie folgt:
Kategorie | Kategorie J2 | Kategorie J3 | Kategorie J4 | ||||
Straßenkategorie | Schnellstraße | Hauptstraße | Schnellstraße | Hauptstraße | Schnellstraße | Hauptstraße | |
Umweltschutzklasse | A ≥ EURO V | 48,72 | 20,72 | 68,36 | 35,89 | 105,82 | 66,00 |
B = EURO II - EURO IV | 57,32 | 24,38 | 80,42 | 42,22 | 124,49 | 77,65 | |
C ≤ EURO I | 65,92 | 28,04 | 92,48 | 48,55 | 149,39 | 93,18 |
Die Straßennutzungsgebühr ist eine Bruttogebühr (HUF/km), die inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen ist.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass der Abschnitt der Schnellstraße M4 zwischen Üllő und Albertirsa, der am 7. Februar 2020 übergeben wurde, im streckenabhängigen elektronischen Mautsystem HU-GO gebührenpflichtig wird. Ebenfalls von der Verordnungsänderung betroffen ist die Hauptstraße Nr. 4, bei der in der Regel Neunummerierungen (Hauptstraße Nr. 401, 404, 405 und 406) erfolgt sind.