Die am 13. Juni 2021 in Kraft tretende Änderung betrifft eine Begriffsbestimmung.
Die – am 19. Oktober 2021 in Kraft tretende – Änderung des Gesetzes bringt unter anderem eine Änderung bei der Straßennutzungsberechtigung bzw. bei den möglichen Arten der Mautzahlung. Außerdem wurden auch im Themenkreis Befreiung von der Pflicht zur Mautzahlung und -erklärung Präzisierungen vorgenommen. Das Gesetz wird auch um Änderungen ergänzt, die zur Rechtsharmonisierung mit den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union notwendig sind, außerdem wurden einige Auslegungsbestimmungen präzisiert.
Der ab dem 13. Juni 2021 geltende Text des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 ist hier und der ab dem 19. Oktober 2021 geltende Text hier zu finden.