Änderungen im E-Maut-System HU-GO
Die Regierungsverordnung Nr. 466/2020 (X. 27.) änderte die Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühr.
Die neue Regelung tritt am 26. November 2020 in Kraft.
Die Verordnung bringt eine Änderung bei der Ermittlung der streckenbezogenen Gebühr mit sich.
Den ab 26. November 2020 gültigen Text der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) finden Sie hier.