Änderungen im E-Maut-System

Die Verordnung des Technologie- und Industrieministers Nr. 19/2022. (IX. 19.) TIM über die Änderung einzelner ministerieller Verordnungen im Zusammenhang mit der Mautzahlung änderte die Verordnung Nr. 25/2013. (V. 31.) NFM über die Höhe der Maut und die mautpflichtigen Straßen. Im Sinne dessen ändert sich die Höhe der Maut ab 15. Oktober 2022.

Die Regierungsverordnung Nr. 361/2022. (X. 19.) Korm. änderte die Regierungsverordnung Nr. 209/2013. (VI. 18.) Korm. über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühr. Im Sinne dessen wird vom 1. Juli 2023 an die Höhe der Maut in einer mit der durch das Zentralamt für Statistik für den Juli des Berichtsjahres veröffentlichten Inflation übereinstimmenden Höhe ab 1. Oktober des Berichtsjahres angehoben.

 

Ab 15. Oktober 2022 gültige, im E-Gebühr-System angewandte Bruttogebühren, die inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen sind:

Kategorie

Kategorie J2

Kategorie J3

Kategorie J4

Straßenkategorie

Schnellstraße

[HUF/km]

Hauptstraße
[HUF/km]

Schnellstraße
[HUF/km]

Hauptstraße
[HUF/km]

Schnellstraße
[HUF/km]

Hauptstraße
[HUF/km]

Umweltschutzklasse

A

61,4

26,1

86,12

45,22

133,33

83,16

B

72,23

30,71

101,32

53,2

156,86

97,83

C

83,06

35,32

116,52

61,18

188,23

117,4