Die Änderungen betreffen nur das von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen benutzte mautpflichtige Straßennetz. Beim E-Vignetten-System, das auch die Personenkraftwagen umfasst, gab es keine Änderung.
Auf der beiliegenden Karte sind die neuen mautpflichtigen Straßenabschnitte rosa, die neu nummerierten mautpflichtigen Straßenabschnitte gelb markiert. Bei der Autobahn M2 und der Straße Nr. 67 wurden keine neuen Abschnitte übergeben, es wurden nur neue Trassen bestimmt. Die Änderungen treten den gesetzlichen Vorgaben entsprechend innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung, d. h. am 3. Januar 2020, in Kraft. Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden Sie in der Verordnung Nr. 44/2019 (XII. 19.) ITM hier.